Ist Ihr Reiseveranstalter insolvenzversichert?
» zum Reiseveranstalter-Register
Leisten Sie niemals Zahlungen für Ihre Reise ohne Sicherungsschein,
den Sie vom Reiseveranstalter kostenlos mit der Buchungsbestätigung
erhalten.
(§ 651 k BGB)
Mit dem Reiseveranstalterregister
haben Sie die Möglichkeit, einfach und schnell zu ermitteln ob Ihr
Reiseveranstalter insolvenzversichert ist. Die Suche erfolgt direkt in
den Datenbeständen der beteiligten Anbieter.
Falls Sie diese Information nutzen möchten klicken Sie auf folgenden Link:
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